
Aktuelle Infos zum Umgang mit Krankheitssymptomen
Das Bayerische Familienministerium weist in seinem aktuellen Newsletter auf Vorgaben bei Erkrankung an COVID-19 hin:
Bei Erkrankungen an COVID-19 gelten die allgemeinen Vorgaben. Es bestehen also keine Sonderregelungen für den Bereich der Kindertagesbetreuung.
Und zum Umgang mit Krankheitssymptomen:
"Insbesondere besteht auch künftig keine Testnachweispflicht für Kinder oder Beschäftigte mit Krankheitssymptomen.
Es gilt weiterhin die Empfehlung:
• Kranke Kinder oder Beschäftigte bleiben zuhause! Ein Test muss nicht durchgeführt werden.
• Kinder oder Beschäftigte mit nur leichten Symptomen können die Einrichtung regulär besuchen bzw. in der Einrichtung/Tagespflegestelle tätig werden. Ein Testerfordernis besteht in diesem Fall nicht.
Es gelten dazu weiterhin die Empfehlungen des 486. Newsletters."