Infos zu geänderten Isolationsregelungen & Auswirkungen auf Kitas

Im neuesten Newsletter informiert das Bayerische Familienministerium über die Auswirkungen der geänderten Isolationsregelungen auf Kitas:

"Das Bayerische Gesundheitsministerium hat kurzfristig mit Wirkung ab 13. April 2022 die Regelungen zur Quarantäne und Isolation im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion geändert. Nach der neuen sogenannten AV-Isolation müssen Kontaktpersonen künftig nicht mehr in Quarantäne. Daher wird es künftig in Kitas auch keine neuen Gruppenschließungen mehr geben.

Keine Quarantäne für Kontaktpersonen
Kontaktpersonen von Corona-Infizierten müssen künftig nicht mehr in Quarantäne. Für Personen, die sich aktuell in Quarantäne befinden, endet die Quarantänepflicht sofort. Damit gibt es für Kontaktpersonen auch keine staatlichen Einschränkungen mehr beim Besuch der Kitas. Dies gilt für Kinder und Beschäftigte.

Keine neuen Gruppenschließungen 
Die Regelungen zu Gruppenschließungen dienten dazu, eine Vielzahl von Quarantäneanordnungen zu vermeiden. Da es künftig keine Verpflichtung zur Quarantäne mehr gibt, entfällt auch die Notwendigkeit für Gruppenschließungen.
Die Vorgaben zur Gruppenschließung bei einer Häufung von Infektionsfällen (..) sind ab 13. April 2022 nicht mehr anzuwenden.

Gruppen bzw. Einrichtungen, die aktuell bereits geschlossen sind, können vom Träger ab 13. April 2022 auch vor Ablauf der fünf Wochentage wieder geöffnet werden. Die Schließung kann jedoch auch für die vollen fünf Wochentage beibehalten werden.

Verkürzte Isolation 
Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des Testergebnisses in Isolation begeben. Die Dauer der Isolation wurde verkürzt.

Die Isolation endet

  • nach Ablauf von fünf Tagen nach dem ersten positiven Testergebnis, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht,
  • spätestens nach Ablauf von zehn Tagen (unabhängig von Symptomen).
  • Ein negativer Testnachweis ist zur Beendigung in beiden Fällen nicht erforderlich.

Bei einem positiven Selbsttest ist ein weiterer Test von geschultem Personal vornehmen zu lassen.

Nach Beendigung der Isolation wird vom Bayerischen Gesundheitsministerium in der AV-Isolation empfohlen, für weitere fünf Tage in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen. Diese Empfehlung gilt auch für Beschäftigte in den Kitas oder der Kindertagespflege. Für Kita-Kinder gilt diese Empfehlung nicht, da diese in der Regel auch bislang von der Maskenpflicht befreit waren.

Intensiviertes Testverfahren
Die Regelungen für das intensivierte Testverfahren sind in der 16. BayIfSMV gesetzlich vorgeschrieben. Sie bleiben nach derzeitigem Stand unverändert bis 30. April 2022 gültig. (..)
 

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