AWO zum KiTa-Qualitätsgesetz: „Nur ein Zwischenschritt“

Am Mittwoch wurde mit dem KiTa-Qualitätsgesetz die Fortführung des Gute-Kita-Gesetzes vom Kabinett beschlossen. In den Jahren 2023 und 2024 werden jeweils knapp 2 Mrd. Euro vom Bund für Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt.

Der Fokus im KiTa-Qualitätsgesetz wird nun auf priorisierten Handlungsfeldern liegen, die hauptsächlich personalbezogen sind: u.a. der Fachkraft-Kind-Schlüssel und die Gewinnung von Fachkräften. Zudem werden zwei weitere Felder von besonderer Bedeutung sein: die Kindertagespflege und die sprachliche Bildung. Eben diese sprachliche Bildung steht seit Wochen in der öffentlichen Kritik, seitdem bekannt wurde, dass das erfolgreiche Bundesprogramm Sprach-Kitas nicht fortgeführt wird.

Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Die Behauptung, dass sprachliche Bildung nun über das KiTa-Qualitätsgesetz finanziert werde, ist eine Täuschung. Die Umschichtung der sprachlichen Bildung in das KiTa-Qualitätsgesetz klingt zwar erstmal plausibel, weil so der sprachlichen Bildung bundesweit eine größere Bedeutung zugesprochen wird. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist die Überführung aber kaum realistisch umsetzbar – die in 11 Jahren geschaffenen bundesweiten Qualitäten und Standards können durch die Länder in so kurzer Zeit nicht einheitlich übernommen werden. Die Länder brauchen mehr Zeit, um die Überführung der aufgebauten Strukturen der Sprach-Kitas anzugehen, geeignete Konzepte aufzustellen und die entsprechenden Verordnungen zu erlassen. Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung sich an ihre Zusage im Koalitionsvertrag hält und Sprach-Kitas weiterentwickelt und verstetigt. Zumindest ist angezeigt, dass das Bundesprogramm Sprach-Kitas fortgeführt wird, damit die aufgebauten Strukturen von den Ländern in eigene Konzepte umgewandelt werden können. Ansonsten stellt das Ende des Bundesprogramms einen harten Bruch in der Förderung und Fortführung der Sprach-Kitas dar.“

Fraglich ist laut AWO Bundesverband zudem, ob die Fortführung von einzelnen Sprach-Kitas tatsächlich als Qualitätsmerkmal angesehen werden kann oder ob im Sinne von Chancengerechtigkeit und einer tatsächlichen Qualitätsentwicklung sprachliche Bildung nicht für alle Kindertageseinrichtungen als zentraler Baustein Bedeutung bekommen müsste. „In diesem Fall reichen die Mittel im KiTa-Qualitätsgesetz natürlich überhaupt nicht aus“, so Naidu, „Sprachliche Bildung müsste also zulasten anderer Handlungsfelder finanziert werden. Und dann kann von Qualitätsverbesserungen auch nicht mehr die Rede sein.“

Für die AWO ist das KiTa-Qualitätsgesetz nur ein Zwischenschritt, denn um Qualität in der Kindertagesbetreuung tatsächlich verbindlich und nachhaltig umzusetzen, brauche es bundesweite Standards. „Wir setzen uns auch weiterhin für ein echtes Bundesqualitätsgesetz ein, damit die Bildungschancen für alle Kinder verbessert werden“, so Naidu abschließend.

 

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